Kirchengemeinderat
Artikel 25 der Verfassung der Nordkirche:
(1) Der Kirchengemeinderat entscheidet im Rahmen des geltenden Rechtes über die Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
(2) Der Kirchengemeinderat sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben in Wort und Tat erfüllt, ihren Verpflichtungen nachkommt und ihre Rechte wahrt…
Kirchengemeinderat Borby
Vorsitz: Pastor Ole Halley
Stellvertretender Vorsitz: Volker Moritz
Kirchengemeinderat St. Nicolai
Vorsitz: Pastor Dirk Homrighausen
Stellvertretender Vorsitz: Anke Siemsen